ZAPPEK · SCHÄFER · BÄR · BAMBERGER
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BÄR · BAMBERGER
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Partnerschaft mbB
Rechtsanwälte & Notare
Ihr Recht in guten Händen
Wir sind für Sie als Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte vornehmlich auf den Gebieten Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht tätig.
Die Rechtsanwälte Schäfer und Bär sind darüber hinaus als Notare tätig. Die Aufgaben der Notare liegen in der Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung von Urkunden auf allen Rechtsgebieten. Auch hier sind wir aber vornehmlich auf den Gebieten des Immobilienrechts, Gesellschaftsrechts, Erbrechts und Familienrechts tätig.
Notariat
Notare sind staatliche bestellte Träger eines öffentlichen Amts. Ihre Aufgabe ist die vorsorgende
Rechtspflege.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben,
insbesondere dort, wo die Eingehung eines Rechtsgeschäfts oder Abgabe einer Willenserklärung
weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten haben kann.
Typische Aufgaben der Notar sind die Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung von Urkunden wie
Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen, Testamenten oder Gesellschaftsgründungen. Daneben
gehört aber auch die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften zu den Aufgaben der Notar.
Rechtsgebiete
- Scheidungen, wobei wir auch Unternehmer, Geschäftsführer und Freiberufler betreuen und vertreten.
- Gestaltung von Eheverträgen sowie deren Prüfung im Trennungsfall.
- Die Vermögensauseinandersetzung im Trennungs- und Scheidungsfall. Auch bei komplexeren Vermögen mit Immobilienvernetzung und Unternehmensbeteiligungen.
- Unterhaltsstreitigkeiten.
- Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung.
- Begleitung von Familiengesellschaften beim Generationswechsel. Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge.
- Geltendmachung und Abwehr des Pflichtteils, insbesondere auch bei Unternehmensbeteiligung.
- Erbprozesse und Erbschein.
Als Gesellschaft bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Hierbei gibt es verschiedene Ausübungsformen, die sich beispielsweise in Haftungs- oder Vertretungsfragen voneinander unterscheiden.
Typische Beratungsfelder sind die Errichtung, die Änderung oder die Auflösung von Gesellschaften aber auch die Klärung (streitiger) Rechtsfragen der Organe einer Gesellschaft untereinander.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zentrales Handlungsinstrument sind hierbei Beschlüsse, die die Wohnungseigentümer untereinander fassen.
Typische Beratungsfelder sind hier die Überprüfung der Wirksamkeit/Ordnungsmäßigkeit einzelner Beschlüsse aber auch die Klärung von Streitigkeiten bei der Verteilung anfallender Kosten oder Art und Umfang der Nutzung durch einzelne Eigentümer.
- Prüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
- Kündigung und Räumungsprozessen
- Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträge
- Die Vertretung von Unternehmen
- Fragen rund um Urlaubsansprüche, Abwicklung von Arbeitsverträgen und Kurzarbeit.